Als Privatpraxis für Kinderorthopädie biete ich Ihnen und Ihrem Kind einige besondere Vorteile.

Was zeichnet eine Privatpraxis aus?

Kostenübernahme

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kosten werden in der Regel vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beihilfe

Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte und deren Angehörige) können die Kosten über Beihilfe und private Restversicherung abrechnen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Meine Leistungen stehen auch gesetzlich Versicherten offen. Bitte beachten Sie: Die Kosten werden nach GOÄ privat abgerechnet und müssen selbst übernommen werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob eine teilweise Erstattung möglich ist (z.B. über eine Zusatzversicherung für Privatärzte).

Typische Preisspannen

Damit Sie eine Vorstellung bekommen — hier einige Beispiele für häufige Anliegen in meiner Praxis. Es handelt sich um Richtwerte, im Einzelfall kann der Preis je nach Aufwand abweichen:

BehandlungsanlassTypischer Preisrahmen
Hüftsonographie U3 (Beratung + Untersuchung + Sonographie)60–120 €
Erstvorstellung Knick-Senkfuß (Beratung + Fußstatus + ggf. Sono)60–90 €
Abklärung Hinken (Beratung + Untersuchung + ggf. Sono)70–120 €
Manuelle Therapie / Atlastherapie Säugling (Erstbehandlung)90–150 €
Verlaufskontrolle (Untersuchung + Sono)35–70 €

Hinweis: Diese Preisangaben sind Beispiele. Maßgeblich ist die individuelle Abrechnung nach GOÄ entsprechend dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang.

Häufige Fragen zu den Kosten

Erstattet meine private Krankenversicherung die Kosten?

In aller Regel ja, zu 100%. Die GOÄ ist die offizielle Abrechnungsgrundlage, an der sich auch die PKVs orientieren. Bei sehr hohen Steigerungsfaktoren prüft die PKV gelegentlich die Begründung.

Kann ich die Rechnung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen?

Eine Erstattung durch die GKV ist nicht möglich. Manche Zusatzversicherungen für Privatärzte erstatten anteilig — bitte vorab mit Ihrer Versicherung klären.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Bewahren Sie die Rechnung für das Finanzamt auf.

Wie kann ich behilflich sein?

Praxis OrthoKind · Andrea van Wasen · Bredeneyer Straße 122, 45133 Essen