Als Privatpraxis für Kinderorthopädie biete ich Ihnen und Ihrem Kind einige besondere Vorteile.
Was zeichnet eine Privatpraxis aus?
- Ausreichend Zeit: Jede Untersuchung und Beratung bekommt den Raum, den sie verdient – ohne Zeitdruck
- Keine langen Wartezeiten: Termine werden so geplant, dass Sie nicht lange im Wartezimmer sitzen
- Individuelle Betreuung: Ich behandle Ihr Kind persönlich – von der Erstuntersuchung bis zur Nachsorge
- Modernste Diagnostik: In der Praxis stehen aktuelle diagnostische Geräte zur Verfügung
- Kindgerechte Atmosphäre: Eine ruhige, entspannte Umgebung, in der sich Kinder wohlfühlen
Kostenübernahme
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Kosten werden in der Regel vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte und deren Angehörige) können die Kosten über Beihilfe und private Restversicherung abrechnen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Meine Leistungen stehen auch gesetzlich Versicherten offen. Bitte beachten Sie: Die Kosten werden nach GOÄ privat abgerechnet und müssen selbst übernommen werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob eine teilweise Erstattung möglich ist (z.B. über eine Zusatzversicherung für Privatärzte).
Typische Preisspannen
Damit Sie eine Vorstellung bekommen — hier einige Beispiele für häufige Anliegen in meiner Praxis. Es handelt sich um Richtwerte, im Einzelfall kann der Preis je nach Aufwand abweichen:
| Behandlungsanlass | Typischer Preisrahmen |
|---|---|
| Hüftsonographie U3 (Beratung + Untersuchung + Sonographie) | 60–120 € |
| Erstvorstellung Knick-Senkfuß (Beratung + Fußstatus + ggf. Sono) | 60–90 € |
| Abklärung Hinken (Beratung + Untersuchung + ggf. Sono) | 70–120 € |
| Manuelle Therapie / Atlastherapie Säugling (Erstbehandlung) | 90–150 € |
| Verlaufskontrolle (Untersuchung + Sono) | 35–70 € |
Hinweis: Diese Preisangaben sind Beispiele. Maßgeblich ist die individuelle Abrechnung nach GOÄ entsprechend dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang.
Häufige Fragen zu den Kosten
Erstattet meine private Krankenversicherung die Kosten?
In aller Regel ja, zu 100%. Die GOÄ ist die offizielle Abrechnungsgrundlage, an der sich auch die PKVs orientieren. Bei sehr hohen Steigerungsfaktoren prüft die PKV gelegentlich die Begründung.
Kann ich die Rechnung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen?
Eine Erstattung durch die GKV ist nicht möglich. Manche Zusatzversicherungen für Privatärzte erstatten anteilig — bitte vorab mit Ihrer Versicherung klären.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Bewahren Sie die Rechnung für das Finanzamt auf.